In allen Fällen betragen die lotrechten Mindestwinkel der räumlichen Lichtverteilung der Fahrtrichtungsanzeiger ausgehend von der Waagerechten 15° nach oben und 15° nach unten.
Waagerechte Mindestwinkel für die räumliche Lichtverteilung:
Gruppe 1: | Vordere Fahrtrichtungsanzeiger |
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*) Die in den Zeichnungen angegebenen Winkel entsprechen Geräten. die auf der rechten Seite des Fahrzeuges angebracht werden. Die Pfeile in diesen Skizzen zeigen nach vorn.
Gruppe 2 a : | Hintere Fahrtrichtungsanzeiger für einen Lichtstärkepegel |
Gruppe 2 b : | Hintere Fahrtrichtungsanzeiger für zwei Lichtstärkepegel |
Gruppe 3: | Vorn-seitlich angebrachte Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrzeuge, die nur mit Fahrtrichtungsanzeigern dieser Gruppe ausgerüstet werden |
Gruppe 4: | Vorn-seitlich angebrachte Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrzeuge, die außerdem mit Fahrtrichtungsanzeigern der Gruppen 2 a oder 2 b ausgerüstet werden |
Gruppe 5: | Seitliche zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrzeuge, die außerdem mit Fahrtrichtungsanzeigern der Gruppe 1 und 2 a oder 2 b ausgerüstet werden |
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