15.03.1971
Artikel II
Wenn ein Staat, der Partei dieses Protokolls ist, eine gemäß Artikel 94a durchgeführte Änderung des Abkommens ratifiziert hat oder in Hinkunft ratifiziert, gilt der Wortlaut dieser Änderung in englischer, französischer und spanischer Sprache in bezug auf die in den drei Sprachen gleichermaßen verbindliche Fassung, die sich aus diesem Protokoll ergibt.
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