15.03.1971
Artikel I
Die diesem Protokoll angeschlossene Fassung des Abkommens in französischer und spanischer Sprache bildet zusammen mit der Fassung des Abkommens in englischer Sprache die in den drei Sprachen gleichermaßen verbindliche Fassung, wie dies im letzten Absatz des Abkommens ausdrücklich vorgesehen ist.
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