Art. 17 Inkrafttreten — Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Pakistan)
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Das Abkommen tritt sechzig Tage nach dem Tage seiner Unterzeichnung, die durch diplomatischen Notenwechsel bestätigt wird, in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die unterfertigten Bevollmächtigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen am 28. Mai eintausendneunhunderteinundsiebzig zu Rawalpindi in zweifacher Urschrift in englischer Sprache.
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