BundesrechtInternationale VerträgeVereinbarung zwischen Österreich und Griechenland über die Beförderung im internationalen regelmäßigen KraftfahrlinienverkehrArt. 3

Art. 3Artikel III

In Kraft seit 01. Juli 1970
Up-to-date

Eine Konzession für den internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr berechtigt nicht zur Bedienung des Lokalverkehres (Cabotage) im Staatsgebiet des anderen Teiles.

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