– Entsprechend den in der Beilage angeschlossenen Mustern gibt es zwei Arten von Ausweisen:
a) Dauerausweise , die für eine unbestimmte Anzahl von Fahrten und für die Dauer eines Jahres gelten;
b) Befristete Ausweise , die für eine oder mehrere Fahrten und für die Dauer von höchstens 3 Monaten gelten.
Den Ausweisen ist ein Fahrtenbericht angeschlossen.
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