Im Geiste enger Zusammenarbeit werden sich die Luftfahrtbehörden der Vertragschließenden Teile von Zeit zu Zeit beraten, um die Anwendung und zufriedenstellende Erfüllung der Bestimmungen dieses Abkommens und des angeschlossenen Flugstreckenplanes zu gewährleisten.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise