BundesrechtInternationale VerträgeLuftverkehrsabkommen (Tunesien)Art. 17

Art. 17ANPASSUNG AN MULTILATERALE ABKOMMEN

In Kraft seit 19. Mai 1967
Up-to-date

Das vorliegende Abkommen und dessen Anhang werden in der Weise geändert, daß sie jedem multilateralen Abkommen über die Zivilluftfahrt, durch das die beiden Vertragschließenden Teile gebunden werden, entsprechen.

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