Die Gesamtheit der Obligationäre und der Besitzer rückständiger Coupons (Scrips lombards) wird durch das Komitee der Obligationäre vertreten, welches aus 4 durch die Association Nationale des Porteurs francais de Valeurs mobilieres bestellten Mitgliedern besteht. Falls sich andere ähnliche Vereinigungen von Obligationenbesitzern bilden sollten, von denen jede für sich oder mehrere zusammen die Interessen der Besitzer von mindestens einem Viertel der von der Gesellschaft ausgegebenen Obligationen repräsentieren müssen, steht das Bestellungsrecht für diese vier Mitglieder der obenerwähnten Association Nationale und diesen anderen Vereinigungen verhältnismäßig zu. Dieses Komitee bildet die ausschließliche Vertretung der Besitzer der Obligationen und rückständiger Coupons (Scrips lombards).
Das Komitee der Obligationäre kann zum gegebenen Zeitpunkt zur Kapitalaufteilung auf die Obligationenbesitzer über die Saldobeträge der beim Obligationenfonds aufscheinenden Konten und insbesondere über den Saldobetrag des Kontos „Rücklage betreffend die 866.674 noch strittigen Obligationen nach den Bestimmungen von Brioni“ und den Saldobetrag des Kontos „Tilgung und Zinsen nach den Bestimmungen des Abkommens von Brioni“ verfügen.
Die von Deutschland auf Grund des Abkommens von Brioni übergebenen Obligationen sowie die von Italien an das Komitee der Obligationäre abgetretenen Obligationen, welche nichtig sind, werden von allen Aufteilungen ausgeschlossen.
Der Saldobetrag des Spezialfonds der Rückstände, der zufolge der vom Komitee beigebrachten Ziffer derzeit 2,222.019 Goldfranken beträgt, wird im Verhältnis auf die Besitzer der rückständigen Coupons (Scrips lombards) aufgeteilt.
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