Verwaltungsabgaben für das Verfahren bei der Ausstellung von Genehmigungen für die Beförderung von Personen und auch für die Genehmigungen selbst sowie auch für das Verfahren bei der Ausstellung von Ausweisen für die Beförderung von Gütern und für diese Ausweise selbst sind nach den nationalen Vorschriften des Vertragslandes zu entrichten, welches diese Genehmigungen bzw. Ausweise ausstellt.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise