Die Unternehmen und das Dienstpersonal der Fahrzeuge, mit denen Transporte nach diesem Abkommen durchgeführt werden, sind verpflichtet, die Rechtsvorschriften, insbesondere des Verkehrs- und Kraftfahrzeugsrechtes, des Vertragsstaates einzuhalten, auf dessen Gebiet die Transporte durchgeführt werden.
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