1. Bei jeder Fahrt ist für jeden Lastkraftwagen (Lastkraftwagenzug, jedes Sattelaggregat) ein Ausweis mitzuführen.
2. Der Ausweis ist nach dem Muster der Anlage 1 auszustellen.
3. Der Ausweis gilt ausschließlich für das Unternehmen selbst und ist nicht übertragbar.
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