Art. 40 Artikel XL — Übereinkommen über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen)
Rückverweise
Das vorliegende Übereinkommen wird in französischer Sprache in einem einzigen Original abgefaßt, das im Staatsarchiv der Französischen Republik hinterlegt wird; die Französische Regierung wird davon beglaubigte Abschriften den Signatarstaaten und den beigetretenen Staaten aushändigen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden