Bei der Unterzeichnung des Abkommens haben die unterzeichneten Bevollmächtigten folgende Erklärung übereinstimmend abgegeben, die einen wesentlichen Bestandteil des Abkommens bilden soll:
Angehörige der Vertragsstaaten im Sinne des Artikels 20 Absatz 2 Satz 1 sind einerseits österreichische Staatsbürger, andererseits Deutsche gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Protokoll unterzeichnet und mit ihrem Siegel versehen.
Geschehen in doppelter Ausfertigung zu Wien am achtundzwanzigsten Oktober neunzehnhundertfünfundfünfzig.
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