BundesrechtInternationale VerträgeLuftverkehrsabkommen (Belgien)Art. 9

Art. 9Artikel IX

In Kraft seit 07. Januar 1955
Up-to-date

Dieses Abkommen sowie jede Abänderung desselben wird bei der durch das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt geschaffenen Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation registriert.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden