a) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation durch die Unterzeichnerstaaten. Die Ratifikationsurkunden sind im Archiv der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu hinterlegen, die jeden Unterzeichnerstaat und jeden beigetretenen Staat über den Zeitpunkt der Hinterlegung benachrichtigt.
b) Sobald sechsundzwanzig Staaten dieses Abkommen ratifiziert haben oder ihm beigetreten sind, tritt es zwischen ihnen am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der sechsundzwanzigsten Urkunde in Kraft. Für jeden später ratifizierenden Staat tritt es am dreißigsten Tag nach Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.
c) Es obliegt der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, der Regierung jedes Unterzeichnerstaates und beigetretenen Staates, den Zeitpunkt, an dem dieses Abkommen in Kraft tritt, bekanntzugeben.
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