Die Befugnisse und Aufgaben der Versammlung sind:
a) Wahl ihres Präsidenten und der anderen Mitglieder des Präsidiums bei jeder Tagung;
b) Wahl der Vertragsstaaten, die im Rat vertreten sein werden, gemäß den Bestimmungen des Kapitels IX;
c) Prüfung der Berichte des Rates und Ergreifen der entsprechenden Maßnahmen sowie Entscheidung aller Angelegenheiten, die ihr vom Rat zugewiesen werden;
d) Bestimmung ihrer eigenen Geschäftsordnung und Bildung der Unterkommissionen, die ihr allenfalls notwendig oder wünschenswert erscheinen;
e) Abstimmung über die Jahresvoranschläge und Festlegung der Finanzgebarung der Organisation gemäß den Bestimmungen des Kapitels XII;
f) Überprüfung der Ausgaben und Genehmigung der Buchführung der Organisation;
g) Zuweisung von Angelegenheiten aus ihrem Aufgabenbereich an den Rat, an Unterkommissionen oder an andere Organe nach ihrem Ermessen;
h) Übertragung der Befugnisse und Vollmachten an den Rat, die zur Erfüllung der Aufgaben der Organisation notwendig oder wünschenswert sind, sowie jederzeitiger Widerruf oder Änderung der Vollmachtsübertragungen;
i) Durchführung der entsprechenden Bestimmungen des Kapitels XIII;
j) Prüfung von Vorschlägen zur Änderung oder Ergänzung der Bestimmungen dieses Abkommens und, falls sie diese genehmigt, deren Empfehlung an die Vertragsstaaten gemäß den Bestimmungen des Kapitels XXI;
k) Behandlung aller Angelegenheiten, die in den Aufgabenbereich der Organisation fallen und nicht ausdrücklich dem Rat zugewiesen sind.
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