Die Gesetze und Vorschriften eines Vertragsstaates über den Einflug oder Ausflug von Fluggästen, Besatzung oder Fracht in Luftfahrzeugen in sein oder aus seinem Hoheitsgebiet, wie Einflug-, Abfertigungs-, Einreise-, Paß-, Zoll- und Quarantänevorschriften, sind von den Fluggästen oder der Besatzung oder in deren Namen und hinsichtlich der Fracht beim Einflug oder Ausflug sowie innerhalb des Hoheitsgebietes dieses Staates zu befolgen.
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