Zur erleichterten Durchfahrt sind zugelassen:
– die in Österreich zum Verkehr zugelassenen Privat- oder Miet-Personenkraftwagen, jedoch nur, wenn sie nicht mit mehr als fünf Personen, den Fahrer nicht eingerechnet, besetzt sind;
– die in Österreich zum Verkehr zugelassenen, im Linienverkehr stehenden Autobusse, für deren Betrieb die Konzessionsinhaber eine besondere Konzession vom italienischen Transportministerium ((Inspektorat für Zivilkraftfahrzeuge und Transportkonzessionen) (Ispettorato Motorizzazione Civile e Transporti in Concessione)) erhalten haben, sowie in Österreich zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge für Massenbeförderung (Autobusse), für die im Wege der italienischen Grenzpolizeibehörde, in einzelnen Fällen und nicht periodisch, um eine Sondergenehmigung wenigstens fünf Tage vorher angesucht wird;
– die in Tirol zum Verkehr zugelassenen Lastkraftwagen, die ausschließlich zum Gütertransport verwendet werden, auf denen sich nicht mehr als drei Personen befinden, und zwar der Fahrer, ein Mitfahrer und der Eigentümer der Waren;
– die in Tirol zum Verkehr zugelassenen Motorräder ohne Beiwagen, wenn sie von ihrem Eigentümer gefahren werden, der großjährig und im Besitze der Konsularischen Jahresgenehmigung sein muß, in der die Nummer des Polizeikennzeichens des Motorrades ausdrücklich angeführt zu sein hat.
Die österreichischen Behörden verpflichten sich ihrerseits, an die italienischen Behörden ausschließlich Ansuchen von solchen Motorradfahrern weiterzuleiten, bei denen gewichtige und stichhaltige Gründe für eine Bevorzugung hinsichtlich der Durchfahrt vorliegen.
Auf alle Fälle sind Motorräder mit einem Zylinderinhalt von weniger als 125 ccm ausgeschlossen.
Alle vorerwähnten Kraftfahrzeuge sind lediglich gegen Vorweis der entsprechenden, für den Verkehr in Österreich gültigen Dokumente zur freien Durchfahrt zugelassen. Sie sind von der Zahlung der Straßenverkehrsabgabe (tassa di circolazione) befreit.
Für die Fahrer aller Arten von Kraftfahrzeugen genügt der von der zuständigen österreichischen Behörde ausgestellte Führerschein.
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