Die in dem vorliegenden Übereinkommen festgelegten Bestimmungen finden ihre Anwendung auch auf die in Österreich ansässigen italienischen Staatsbürger.
Die Österreichische Bundesregierung verpflichtet sich, den in Frage kommenden italienischen Staatsbürgern und ihren Kraftfahrzeugen für den Austritt aus Nordtirol und den Eintritt nach Osttirol und umgekehrt im erleichterten Durchgangsverkehr, gemäß dem vorliegenden Übereinkommen, die gleichen Erleichterungen zu gewähren, die den österreichischen Staatsbürgern und den österreichischen Kraftfahrzeugen eingeräumt werden.
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