Die Lagerhäuser von Triest werden auf Verlangen der österreichischen Regierung der Verpachtung eines geeigneten ungedeckten Geländes im Hafen Emanuel Filibert Herzog von Aosta zu den für ungedecktes Hafengelände geltenden Gebührensätzen zustimmen, um dieses Gelände der Verwendung als Kohlenlagerplatz, sei es für Bunkerkohle für österreichische Schiffe, sei es für die Betriebskohle der Österreichischen Bundesbahnen, sei es für nach Österreich gehende Kohle dritter Bezieher, die von der österreichischen Regierung namhaft gemacht werden, zuzuführen.
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