Durch das vorliegende Übereinkommen wird jenes vom 28. April 1923, das die Hebung des österreichischen Handels über den Hafen von Triest zum Gegenstand hatte, ersetzt und aufgehoben.
Zu Urkund dessen haben die obgenannten Bevollmächtigten das vorliegende Übereinkommen unterfertigt und ihre Siegel beigesetzt.
Geschehen zu Rom, in doppelter Ausfertigung, am 14. Mai eintausendneunhundertdreißigvier.
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