Das gegenwärtige Übereinkommen, welches das Datum des heutigen Tages trägt, kann von den Mächten, welche die Absicht kundgegeben haben, dasselbe abzuschließen, bis 1. Oktober 1905 unterzeichnet werden; dasselbe soll sobald als möglich ratifiziert werden.
Die Ratifikationsurkunden sind im Haag zu hinterlegen. Über die Ratifikationsurkunden wird ein Protokoll abgefaßt werden, von welchem nach jeder Hinterlegung je eine beglaubigte Abschrift allen Vertragsmächten in diplomatischem Wege übermittelt werden wird.
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