Jede erfolgreiche Hilfeleistung oder Bergung begründet einen Anspruch auf angemessene Belohnung.
Eine Belohnung kann nicht beansprucht werden, wenn die geleisteten Dienste ohne Erfolg geblieben sind.
Der zu zahlende Betrag darf in keinem Falle den Wert der geretteten Gegenstände übersteigen.
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