BundesrechtInternationale VerträgeÜbereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – BeitrittsprotokollArt. 5

Art. 5

In Kraft seit 22. März 1999
Up-to-date

Ab Unterzeichnung dieses Beitrittsprotokolls kann kein Staat seiner Zustimmung, durch die Alpenkonvention gebunden zu sein, Ausdruck verleihen, wenn er nicht zuvor oder gleichzeitig seine Zustimmung ausdrückt, durch dieses Beitrittsprotokoll gebunden zu sein.

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