Art. 5 — Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – Beitrittsprotokoll
Rückverweise
Ab Unterzeichnung dieses Beitrittsprotokolls kann kein Staat seiner Zustimmung, durch die Alpenkonvention gebunden zu sein, Ausdruck verleihen, wenn er nicht zuvor oder gleichzeitig seine Zustimmung ausdrückt, durch dieses Beitrittsprotokoll gebunden zu sein.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden