Art. 3 — Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – Beitrittsprotokoll
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Die Anlage, die das Gebiet der Alpen, Anwendungsbereich der Alpenkonvention, beschreibt und darstellt, wird folgendermaßen abgeändert:
a) die Liste der Verwaltungseinheiten des Alpenraums wird wie folgt ergänzt:
– Fürstentum Monaco;
b) an die Stelle der Landkarte in der Anlage der Alpenkonvention tritt die diesem Beitrittsprotokoll beigefügte Karte.
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