BundesrechtInternationale VerträgeÜbereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – BeitrittsprotokollArt. 3

Art. 3

In Kraft seit 22. März 1999
Up-to-date

Die Anlage, die das Gebiet der Alpen, Anwendungsbereich der Alpenkonvention, beschreibt und darstellt, wird folgendermaßen abgeändert:

a) die Liste der Verwaltungseinheiten des Alpenraums wird wie folgt ergänzt:

Fürstentum Monaco;

b) an die Stelle der Landkarte in der Anlage der Alpenkonvention tritt die diesem Beitrittsprotokoll beigefügte Karte.

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