BundesrechtInternationale VerträgeÜbereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen StoffenArt. 27

Art. 27Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Akt der förmlichen Bestätigung

In Kraft seit 09. Oktober 1997
Up-to-date