BundesrechtInternationale VerträgeÜbereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen StoffenArt. 14

Art. 14Maßnahmen zur Ausmerzung des unerlaubten Anbaus von Suchtgiftpflanzen und zur Beseitigung der unerlaubten Nachfrage nach Suchtgiften und psychotropen Stoffen

In Kraft seit 09. Oktober 1997
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