BundesrechtInternationale VerträgeÜbereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen StoffenArt. 12

Art. 12Für die unerlaubte Herstellung von Suchtgiften oder psychotropen Stoffen häufig verwendete Stoffe

In Kraft seit 09. Oktober 1997
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