Art. 7 Verantwortlichkeit und Haftung — Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
Rückverweise
Die Vertragsparteien unterstützen geeignete internationale Anstrengungen zur Ausarbeitung von Regeln, Kriterien und Verfahren betreffend Verantwortlichkeit und Haftung.
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