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Internationale Verträge
Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser- und Watvögel - Protokoll
Art. 2
Art. 2
In Kraft seit 18. Dezember 1992
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Art. 2 — Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser- und Watvögel - Protokoll
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(Anm.: es folgt die Änderung des Artikels 12)
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