Die beiden Vertragsparteien werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der angewandten medizinischen Forschung fördern. Besondere Aufmerksamkeit soll dem Erfahrungsaustausch auf den Gebieten der Organisation des Gesundheitswesens, der Aus- und Weiterbildung des ärztlichen und sonstigen medizinischen Personals, der Bekämpfung von Infektionskrankheiten sowie der Durchführung von Projekten der angewandten medizinischen Forschung von gemeinsamem Interesse gewidmet werden.
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