Ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens wird dieses Zusatzprotokoll einen Bestandteil des Übereinkommens bilden. Von diesem Zeitpunkt an kann kein Mitgliedstaat mehr Partei des Übereinkommens werden, ohne gleichzeitig Partei des Zusatzprotokolls zu werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise