Die Vertragsparteien betonen die Notwendigkeit der Durchführung des bestehenden „Programms über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa“ (im folgenden als „EMEP“ bezeichnet); hinsichtlich der Weiterentwicklung dieses Programms betonen sie einvernehmlich folgendes:
a) Es ist erwünscht, dem EMEP, das sich zunächst auf die Messung von Schwefeldioxyd und ähnlichen Stoffen bezieht, beizutreten und es voll anzuwenden;
b) es ist erforderlich, nach Möglichkeit bei der Messung vergleichbare oder vereinheitlichte Verfahren anzuwenden;
c) es ist erwünscht, das Meßprogramm sowohl auf nationale als auch auf internationale Programme zu stützen. Die Errichtung von Meßstationen und die Sammlung von Daten erfolgen unter der Hoheitsgewalt des Landes, in dem sich die Meßstationen befinden;
d) es ist erwünscht, einen Rahmen für ein Programm über die Zusammenarbeit der Umweltüberwachung zu erstellen, das auf den derzeitigen und künftigen nationalen, subregionalen, regionalen und sonstigen internationalen Programmen beruht und ihnen Rechnung trägt;
e) es ist erforderlich, in einvernehmlich festzulegenden Zeitabständen Daten über Emissionen vereinbarter luftverunreinigender Stoffe, angefangen mit Schwefeldioxyd, auszutauschen, die aus Rastereinheiten vereinbarter Größe stammen, oder über den Fluß vereinbarter grenzüberschreitender luftverunreinigender Stoffe, angefangen mit Schwefeldioxyd, über einvernehmlich festzulegende Entfernungen und Zeitabschnitte. Die zur Bestimmung des Flusses benutzte Methode einschließlich des Modells sowie die zur Bestimmung der übertragung von luftverunreinigenden Stoffen – beruhend auf den Emissionen je Rastereinheit – benutzte Methode einschließlich des Modells werden zur Verfügung gestellt und regelmäßig überprüft, um die Methoden und die Modelle zu verbessern;
f) sie sind bereit, den Austausch und die regelmäßige Fortschreibung der nationalen Daten über die Gesamtemissionen vereinbarter luftverunreinigender Stoffe, angefangen mit Schwefeldioxyd, fortzuführen;
g) es ist erforderlich, meteorologische und physikalisch-chemische Daten zu liefern, welche die während der Übertragung ablaufenden Vorgänge betreffen;
h) es ist erforderlich, chemische Bestandteile in anderen Medien wie Wasser, Boden und Vegetation zu messen und ein ähnliches Meßprogramm zur Erfassung der Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt durchzuführen;
i) es ist erwünscht, die nationalen EMEP-Netze zu erweitern, damit sie für Bekämpfungs- und überwachungszwecke benutzt werden können.
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