Die Vertragsparteien entwickeln im Rahmen dieses Übereinkommens durch Informationsaustausch, Konsultationen, Forschungs- und überwachungsarbeiten ohne ungebührliche Verzögerung Politiken und Strategien, die der Bekämpfung der Einleitung von luftverunreinigenden Stoffen dienen sollen; dabei werden die Bemühungen berücksichtigt, die bereits auf nationaler und internationaler Ebene unternommen worden sind.
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