Der Exekutivsekretär der Wirtschaftskommission für Europa nimmt folgende Sekretariatsaufgaben für das Exekutivorgan wahr:
a) Einberufung und Vorbereitung der Sitzungen des Exekutivorgans;
b) Weiterleitung von Berichten und anderen Informationen, die nach Maßgabe dieses Übereinkommens eingegangen sind, an die Vertragsparteien;
c) Wahrnehmung sonstiger ihm vom Exekutivorgan übertragener Aufgaben.
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