Die in Anhang l Ziffer 5 vorgeschriebenen Unterscheidungszeichen müssen aus dunkelblauen lateinischen Großbuchstaben auf weißem Grund bestehen; die Höhe der Buchstaben muß mindestens 100 mm betragen. Diese sind:
Beförderungsmittel | Unterscheidungs-zeichen |
Beförderungsmittel mit normaler Wärmedämmung | IN |
Beförderungsmittel mit verstärkter Wärmedämmung | IR |
Beförderungsmittel mit Kältespeicher und mit Wärmedämmung, Klasse A | RNA |
Beförderungsmittel mit Kältespeicher und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse A | RRA |
Beförderungsmittel mit Kältespeicher und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse B | RRB |
Beförderungsmittel mit Kältespeicher und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse C | RRC |
Beförderungsmittel mit Kältespeicher und mit normaler Wärmedämmung, Klasse D | RND |
Beförderungsmittel mit Kältespeicher und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse D | RRD |
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit normaler Wärmedämmung, Klasse A | FNA |
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse A | FRA |
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit normaler Wärmedämmung, Klasse B | FNB *1) |
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse B | FRB |
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit normaler Wärmedämmung, Klasse C | FNC *1) |
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse C | FRC |
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit normaler Wärmedämmung, Klasse D | FND |
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse D | FRD |
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit normaler Wärmedämmung, Klasse E | FNE *1) |
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse E | FRE |
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit normaler Wärmedämmung, Klasse F | FNF *1) |
Beförderungsmittel mit Kältemaschine und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse F | FRF |
Beförderungsmittel mit Heizanlage und mit normaler Wärmedämmung, Klasse A | CNA |
Beförderungsmittel mit Heizanlage und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse A | CRA |
Beförderungsmittel mit Heizanlage und mit verstärkter Wärmedämmung, Klasse B | CRB |
Wenn das Beförderungsmittel mit abnehmbaren oder abhängigen kälte- oder wärmeerzeugenden Anlagen versehen ist, sind das oder die Unterscheidungszeichen durch den Buchstaben X zu ergänzen.
Unter dem oder den vorstehend angegebenen Unterscheidungszeichen ist das in Anhang 3 Rubrik 8 angeführte Datum (Monat, Jahr) des Ablaufs der Gültigkeit der für das Beförderungsmittel ausgestellten Bescheinigung anzugeben.
Beispiel:
RNA 5-1974 | 5 = Monat (Mai) 1974 = Jahr | } | des Ablaufs der Gültigkeit der Bescheinigung |
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*1) Siehe Übergangsbestimmungen in Anlage 1 Ziffer 5.
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