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Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
Art. 13
Art. 13 Finanzgebarung
In Kraft seit 28. Juli 1959
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Art. 13 Finanzgebarung — Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
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