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Internationale Verträge
Verfassung der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen
Art. 9
Art. 9 Sitz
In Kraft seit 04. April 2007
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Art. 9 Sitz — Verfassung der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen
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Der Sitz der Organisation wird von der Konferenz bestimmt.
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