a) Staaten können Vertragsteile dieser Satzung werden mittels:
(I) Unterzeichnung ohne Vorbehalt der Genehmigung,
(II) Unterzeichnung unter Vorbehalt der Genehmigung, gefolgt von der Annahme, oder
(III) Annahme.
b) Die Annahme erfolgt durch die Hinterlegung einer amtlichen Urkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen.
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