Der Generaldirektor und das Personal dürfen bei Erfüllung ihrer Aufgaben keine Weisungen von irgendeiner Regierung oder von irgendeiner Stelle außerhalb der Organisation einholen oder entgegennehmen. Sie sollen jede Handlung vermeiden, die mit ihrer Stellung als internationale Beamte unvereinbar ist. Jedes Mitglied der Organisation verpflichtet sich seinerseits, den ausschließlich internationalen Charakter des Generaldirektors und des Personals zu achten und nicht zu versuchen, sie zu beeinflussen.
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