Die von Österreich und der Schweiz gemeinsam auszuführenden Rheinregulierungswerke sind gemäß dem Staatsvertrage vom 30. Dezember 1892 und den späteren Vereinbarungen folgende:
1. Der bereits fertiggestellte untere Durchstich bei Fussach;
2. die Normalisierung und Flußbetteintiefung der Zwischenstrecke, das ist in der Strecke zwischen dem Fussacher und dem Diepoldsauer Durchstiche;
3. der obere Durchstich bei Diepoldsau;
4. die Regulierung der oberen Strecke, das ist der Strecke vom Diepoldsauer Durchstiche bis zur Illmündung;
5. die durch die Ausführung der vorgenannten Werke notwendig werdende Erstellung, Wiederherstellung oder Abänderung von Brücken, Straßen und Wegen;
6. die zur Schaffung eines genügenden Durchflußprofils für die Hochwässer nötigen Flußöffnungen bei den bestehenden Brücken sowie die aus diesem Grunde nötigen Zurücksetzungen der Hochwasserdämme;
7. als neues Werk die Vorstreckung der Regulierungswerke des Fussacher Durchstiches auf dem Schutzkegel im Bodensee.
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