Das Institut wird seine Tätigkeit auf das internationale Gebiet beschränken. In diesem Rahmen soll es:
a) mit möglichster Schnelligkeit statistische, technische und wirtschaftliche Auskünfte über Anbauverhältnisse, die Produktion von Tieren und Pflanzen, den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und die Preise auf den verschiedenen Märkten sammeln, verarbeiten und veröffentlichen;
b) mit gleicher Schnelligkeit alle oberwähnten Auskünfte den Interessenten mitteilen;
c) über die Löhne der Landarbeiter berichten;
d) auf neue Pflanzenkrankheiten, die an irgendeinem Orte der Erde auftreten, unter Angabe der von der Krankheit ergriffenen Gebiete, des Verlaufes der Krankheit und womöglich der zu ihrer Bekämpfung geeigneten Mittel aufmerksam zu machen;
e) die Fragen des landwirtschaftlichen Genossenschafts-, Versicherungs- und Kreditwesens nach allen Richtungen studieren, Nachrichten darüber, welche für die Ausbildung von Einrichtungen auf dem Gebiete des landwirtschaftlichen Genossenschafts-, Versicherungs- und Kreditwesens in den verschiedenen Ländern nützlich sein können, sammeln und veröffentlichen;
f) geeigneten Falles den Regierungen Maßnahmen zum Schutze der gemeinschaftlichen Interessen der Landwirte und zur Verbesserung ihrer Lage in Vorschlag bringen, nachdem es vorher alles zusammengestellt hat, was zur Aufklärung erforderlich ist, wie zum Beispiel Wünsche internationaler oder anderer landwirtschaftlicher und wissenschaftlicher Kongresse, soweit sich letztere auf landwirtschaftliche Interessen beziehen, ferner Wünsche der landwirtschaftlichen Gesellschaften, Schulen, gelehrten Körperschaften usw.
Alle Fragen, welche die wirtschaftlichen Interessen, die Gesetzgebung und die Verwaltung der einzelnen Staaten betreffen, sind von der Zuständigkeit des Instituts ausgeschlossen.
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