Sobald es als notwendig erachtet wird, werden sich die hohen vertragschließenden Teile an einer internationalen Versammlung vertreten lassen, der es obliegen wird, diejenigen Fragen zu prüfen, welche sich bei der Durchführung des Übereinkommens aufwerfen, und jene Abänderungen in Vorschlag zu bringen, deren Nützlichkeit die Erfahrung ergeben hat.
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