Die Vertragsparteien werden der Zusammenarbeit bei der Entwicklung ökologisch vertretbarer Infrastruktursysteme in folgenden Bereichen höchstes Interesse widmen:
– Energie,
– Straßen- und Eisenbahnwesen, Luftfahrt,
– Fluß- und Seeschiffahrt,
– Telekommunikation und Postwesen,
– Wasserwirtschaft,
– Abfallwirtschaft und Recycling.
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