1. Das Institut bezieht seine Finanzressourcen aus Mitteln wie freiwilligen Beiträgen und Schenkungen, Kurs- und Seminargebühren, Einkünften aus speziellen Ausbildungsprogrammen oder Tätigkeiten der technischen Hilfeleistung, Einkünften aus Veröffentlichungen oder sonstigen Dienstleistungen, Zinserträgen aus Trusts, Schenkungen oder Bankkonten.
2. Die Vertragsparteien sind nicht verpflichtet, dem Institut irgendeine finanzielle Unterstützung über ihre freiwilligen Beiträge hinaus zu leisten. Außerdem sind sie weder einzeln noch alle gemeinsam für Schulden, Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen des Instituts haftbar.
3. Das Institut trifft Vorkehrungen, die den Anforderungen der Regierung des Landes entsprechen, in dem es seinen Sitz hat, um sicherzustellen, daß es seinen Verbindlichkeiten nachzukommen imstande ist.
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