Zur Verfolgung der obigen Zielsetzungen und Tätigkeiten ist das Institut mit den folgenden Befugnissen ausgestattet:
1. Unbewegliche und bewegliche Güter zu erwerben und über sie zu verfügen;
2. Verträgen oder anderen Arten von Vereinbarungen beizutreten;
3. Personal anzustellen;
4. Als Kläger oder Beklagter vor Gericht aufzutreten;
5. Geld und Gut des Instituts zu investieren; und
6. Jede sonstige zur Durchführung der Zielsetzungen des Instituts erforderliche gesetzliche Tätigkeit vorzunehmen.
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