Im Rahmen der Abstellung österreichischer Fachkräfte verpflichtet sich die österreichische Seite, folgende Leistungen zu erbringen:
1. Gehalt und Nebengebühren, Sozialleistungen und Versicherungen;
2. Die Reisekosten Österreich – Burkina Faso hin und zurück für die österreichischen Fachkräfte und die Mitglieder ihrer Familien;
3. Die Transportkosten für die persönliche Habe und eventuelle berufliche Ausstattung der österreichischen Fachkräfte und ihrer Familien nach Burkina Faso und zurück;
4. Die Wohnungskosten für die österreichischen Fachkräfte und ihre Familien;
5. Die Reisekosten für Urlaubsreisen in Burkina Faso oder ins Ausland, soweit sie nicht von den österreichischen Fachkräften selbst zu tragen sind.
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