Die Vertragsparteien ermutigen zur Durchführung von Gastspielen von Ensembles und Solisten durch direkte Kontakte der Veranstalter oder über Vermittlung von Konzertagenturen und Impresarii auf kommerzieller Basis.
Die Vertragsparteien prüfen unter anderem die Möglichkeit der Vorbereitung und Durchführung folgender Gastspiele:
von sowjetischer Seite:
– Moskauer Kammermusiktheater;
– Balletttruppe des Staatlichen Akademischen Bolschojtheaters der Weißrussischen SSR;
– Staatliches Malyj-Symphonieorchester;
– Ensemble für Alte Musik;
– Sibirisches Geigenensemble (Philharmonie von Tjumen);
– Staatlicher Akademischer Volkschor von Nordrußland;
– Staatliches Akademisches Verdientes Ensemble für Volkstänze der Moldauischen SSR „ Shok“;
– Chor und Tanzensemble des Leningrader Militärkreises;
- Chor und Tanzensemble der Tatarischen ASSR;
von österreichischer Seite:
– Wiener Staatsoper;
– Vereinigte Bühnen Wiens;
– Ballettschule der Österreichischen Bundestheater;
– Mozarteum Orchester Salzburg;
– Steirisches Jazz-Ensemble;
– Chöre der Arbeitsgemeinschaft der steirischen Singkreise;
– Grazer Tanztheater;
– Klassisches Bläserensemble Laurentius aus Vorarlberg;
– Vogelweidchor aus Innsbruck;
– Innsbrucker Bläserkreis;
– Volksmusikensembles (für Chor und Tanz) aus Kärnten, Tirol, Salzburg und Oberösterreich.
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