Die Vertragsstaaten sind bestrebt, während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens Übereinstimmung über die gegenseitige Anerkennung von Reifezeugnissen, Studienzeiten, Diplomen und akademischen Graden zu erreichen, und führen zu diesem Zwecke Expertentreffen und entsprechende Verhandlungen durch.
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